Mit dem Solarpaket 1 sollen Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie beseitigt und so ihr Ausbau weiter vorangetrieben werden. Die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, kurz, Gebäudestrom, ist Teil des verabschiedeten Gesetzes und ein neues Modell zur bürokratiearmen Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Wir informieren darüber, was Energieversorger bzw. die verschiedenen Marktrollen diesbezüglich zu beachten haben und welche konkreten Chancen sich daraus für sie ergeben können.
Das Gebäudestrommodell erfordert, dass eine PV-Anlage in, an oder auf demselben Gebäude installiert ist. Damit schafft diese eine direkte Verbindung zwischen der Energiequelle und den Ver-brauchenden und ermöglicht so eine effiziente Energieversorgung. Im Gegensatz zum herkömmlichen Mieterstrommodell kann die Energie im Rahmen des Gebäudestrommodells aber auch von gewerblich genutzten Einheiten im Gebäude verbraucht werden. Dies erweitert die Möglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energien und fördert die dezentrale Energieerzeugung. Es ermöglicht Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu optimieren und gleichzeitig zur Energiewende beizutragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass es im Rahmen des Gebäudestrommodells keinen Anspruch auf den Mieterstromzuschlag gemäß § 21 Abs. 3 EEG gibt. Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch ein öffentliches Netz, was die Energieeffizienz erhöht und Netzverluste minimiert. Dies unterscheidet das Gebäudestrommodell von anderen Energieversorgungsmodellen und macht es zu einer kosteneffizienten Option, für die es jedoch ein paar Dinge zu beachten gilt.
Ein wichtiger Aspekt des Gebäudestrommodells ist die viertelstündliche Messung der Stromabnahme der Endverbraucher:innen. Durch die genaue Messung können sie ihren Energieverbrauch besser verstehen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Auch ermöglicht dies eine genauere Abrechnung und fördert ein bewussteres Energieverhalten. Für Energieversorger bedeutet dies zwar, dass Verträge angepasst werden müssten aber zudem auch die Möglichkeit, maßgeschneiderte Tarife anbieten zu können. Die Umsetzung der viertelstündlichen Messung muss durch den zuständigen MSB durch Smart Meter umgesetzt werden.
Schließlich muss ein Vertrag zur Nutzung von Gebäudestrom zwischen dem Verbraucher und dem Betreiber der Anlage abgeschlossen werden. Dies stellt sicher, dass alle Parteien die Bedingungen für die Nutzung und Lieferung von Gebäudestrom verstehen und akzeptieren. Ein solcher Vertrag bietet sowohl dem Anlagenbetreiber als auch dem Endverbraucher Rechtssicherheit. Zudem sind hier individuelle Regelungen in Bezug auf Kapazität und Preis abbildbar.
Mit dem Aufkommen des Gebäudestrommodells ergeben sich einige Veränderungen für Energieversorgungsunternehmen (EVU):
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht eine dezentrale Stromlieferung, die zu einer effizienteren Energieverteilung führen kann und die Netzbelastung reduziert. Darüber hinaus können EVUs durch die Bereitstellung von Gebäudestrom ihre Kundenbasis erweitern und somit neue Geschäftsfelder erschließen.
Obwohl das Gebäudestrommodell keinen Anspruch auf den Mieterstromzuschlag gemäß § 21 Abs. 3 EEG bietet, kann es dennoch finanziell attraktiv für EVUs sein. Da die Energie direkt vor Ort erzeugt und verbraucht wird, entfallen die Kosten für die Durchleitung durch das öffentliche Netz. Denn durch die bürokratiearme Lieferung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes kann dies die Betriebskosten des Energieversorgers senken und somit die Rentabilität erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gebäudestrommodells ist, dass Betreibende einer Photovoltaik-Anlage keine Pflicht zur Reststromlieferung haben. Auch dies kann die Betriebskosten für EVUs senken und ihre Flexibilität erhöhen, indem Energieversorger damit ihre Ressourcen effizienter nutzen und sich auf die Bereitstellung von hochwertigen Dienstleistungen für ihre Kunden zu konzentrieren. Sie bieten zudem auch neue Möglichkeiten zur Diversifizierung und zur Förderung erneuerbarer Energien.
Wie bereits erwähnt, würden, durch die Vertragsänderung zur Nutzung von Gebäudestrom und die viertelstündliche Messung der Stromabnahme, Energieversorger ihren Kunden maßgeschneiderte Tarife anbieten können. Dies kann die Kundenzufriedenheit signifikant erhöhen, zu einer stärkeren Kundenbindung führen und eine effizientere Energieverwaltung und -planung ermöglichen.
Das Gebäudestrommodell ist ein vielversprechendes Modell für die Zukunft der Energieversorgung, da es die Nutzung erneuerbarer Energien fördert, die Energieeffizienz erhöht und sowohl Anlagenbetreibende als auch Endverbraucher:innen erhebliche Vorteile bietet. Insgesamt eröffnet das Modell neue Chancen für Energieversorger. Es erfordert zwar eine Anpassung der bestehen-den Geschäftsmodelle, bietet jedoch auch die Möglichkeit, neue Dienstleistungen anzubieten, die Effizienz zu steigern und zur Energiewende beizutragen. Mit der richtigen Strategie können EVUs diese Chancen nutzen und eine führende Rolle in der zukünftigen Energieversorgung spielen.